Grenzwerte

<< Klicken Sie hier, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >>

Navigation:  Bildung der Grundlagen > Grundlagen > Belegerstellung >

Grenzwerte

 

Im Bereich <DB-Grenzwerte> wird festgelegt, wie hoch die prozentuale Untergrenze für den von Ihnen gewünschten Deckungsbeitrag bei einer Artikelgruppe ist.

Durch einen Klick auf die Schaltfläche <Plus> öffnet sich ein Fenster, wo Sie die gewünschte Artikelgruppe auswählen können. In der Spalte <Bezeichnung> können Sie eine Benennung durchführen und in der Spalte <Prozentsatz> wird die Untergrenze des Deckungsbeitrages hinterlegt.

Hinweis: Ist die Einstellung <Belegsperre bei DB- Grenzwertunterschreitung> in den Mandanteneinstellungen aktiviert so erscheint in der Auftragsabwicklung bei zu geringen Deckungsbeitrag eine Meldung, welche Sie darauf aufmerksam macht, dass der Deckungsbeitrag den Grenzwert unterschritten hat. Der Beleg wird in so einem Fall nicht gespeichert.

 

 

belegerstellung_grenzwerte1

 

 

Lieferschwelle

 

Unter Lieferschwellen versteht man vom Finanzamt festgelegte Umsatzgrößen für Lieferungen innerhalb des Europäischen Raumes an Privatkunden ohne Umsatzsteuer- Identifikationsnummer.

Geben Sie die Lieferschwellen der einzelnen EU- Länder ein, wobei im Feld <Land> das Länderkürzel, im Feld <Bezeichnung> den Namen und im Feld <Lieferschwelle> die Höhe der Lieferschwellen ein. Das Feld <Umsatz> bezieht sich auf den derzeitigen Umsatz, der für das aktuelle Geschäftsjahr gültig ist. Das Feld <Überschritten> ist zu aktivieren, falls ein Land seine Lieferschwelle überschritten hat.

Tipp: Setzten Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

 

belegerstellung_grenzwerte2