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In der Rubrik <PZE-Tätigkeiten> haben Sie die Möglichkeit, Personaltätigkeiten zu hinterlegen.
Funktionen der <PZE-Tätigkeiten> Schaltflächen:
Neu |
Diese Schaltfläche öffnet ein Fenster zur Neuanlage von Zeiterfassungstätigkeiten. |
Details |
Mithilfe dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, die Details einer bestehenden Zeiterfassungstätigkeit einzusehen und zu ändern. Hinweis: Hier stehen Ihnen die selben Funktionen wie über die Schaltfläche <Neu> zur Verfügung. |
Löschen |
Hiermit können Sie eine Tätigkeit der Zeiterfassung löschen. |
Funktionen der Schaltflächen <Neu> und <Details>:
Gruppe |
Die Gruppe dient als einmalige Kennzeichnung der Tätigkeit, es sollte hier ein numerischer Wert gewählt werden z.B. 0010. |
Bezeichnung |
Über die Bezeichnungen können Sie die angezeigte Benennung steuern. |
Typ |
Über dieses Feld wird festgelegt ob der neu angelegte Datensatz eine Tätigkeit ist oder z.B. ein Urlaub, Pause, Kommen, Gehen etc... |
Verrechenbar |
Mit dieser Einstellung wird festgelegt ob es eine Abrechenbare Tätigkeit ist. |
VR-Stundensatz Nto. |
Hier wird festgelegt mit welchem Netto Stundensatz die Tätigkeit abgerechnet werden sollte. |
Nachkalkulation buchen |
In diesem Feld wird festgelegt ob diese Tätigkeit NK Relevant ist und automatisch bei Abschluss der Tätigkeit gebucht werden soll. |
Projekt |
Über dieses Feld wird festgelegt auf welches Standard Projekt die Tätigkeit gebucht werden soll. Ist keine Tätigkeit hinterlegt so muss der PZE-Benutzer beim abschließen der Tätigkeit ein Projekt manuell ausfüllen. |
Systemtätigkeit |
Dieses Kennzeichen zeigt dass diese Tätigkeit eine <Systemtätigkeit> ist, diese Tätigkeit kann nicht gelöscht werden. Die Einstellungen selbst kann nicht abgeändert werden da es eine System relevante Tätigkeit ist. |
Pflichtfelder
Es besteht die Möglichkeit Tätigkeiten Pflichtfelder zu vergeben.
Ist ein Pflichtfeld zugeordnet so wird der Benutzer gezwungen dieses beim Abschluss der Tätigkeit auszufüllen.
Memo
Über das Memo kann ein Text/Notiz oder andere Arten von Infos zu der Tätigkeit abgelegt werden.