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Die Funktion Intrastat (Innergemeinschaftliche Handelsstatistik) beruht auf einer EG-Verordnung über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen sind daher verpflichtet Versendungen und Eingänge zentral zu melden (in Deutschland an das Statistische Bundesamt und in Österrreich an die Statistik Austria).

Die Meldepflicht tritt dann in Kraft, wenn ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen einen bestimmen Wert an Versendungen in andere EU- Mitgliedstaaten bzw. einen bestimmten Eingangswert erreicht und überschritten hat. (Hinweis: In Deutschland tritt die Meldepflicht beim Erreichen von 500.000 Euro in Kraft, in Österreich hingegen bei einem Wert von 550.00 Euro). Wird dieser Warenwert erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, indem die Schwelle überschritten wurde. Die Abgabe dieser Meldung ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

 

 

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